Hamburger Weihnachtsmarkt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Roncalli Event GmbH für das Betreiben von Märkten

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von der Roncalli Event GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, Circus-Roncalli-Weg 7, 51063 Köln, Deutschland, E-Mail: maerkte@roncalli.de, Telefon: +49 (0)221 / 964 940, betriebenen Märkte für die Marktpächter bzw. Marktmieter als Vertragspartner. Sie gelten auch, wenn der Vertragspartner bei Vertragsschluss auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich seitens der Roncalli Event GmbH zugestimmt.

 

Präambel

Die Roncalli Event GmbH (im Folgenden nur noch Roncalli) betreibt verschiedene Märkte, unter anderem Weihnachtsmärkte, historische Märkte und chinesische Märkte. Dazu vermietet Roncalli einzelne Marktplätze für Marktständebetreiber oder aber Marktplätze unter Zurverfügungstellung der Markthütten.

 

1. Pflichten des Stellflächenmieters und Marktständemieters

1.1 Mit Vertragsschluss stellt der Stellflächenmieter (im Folgenden nur noch: Mieter) sicher, dass sein Equipment, insbesondere der Marktstand dem Motto des jeweiligen Marktes entspricht. Stellt Roncalli die Außendekoration für die Markstände zur Verfügung, ist der Mieter verpflichtet, die Dekoration entsprechend den Anweisungen von Roncalli anzubringen.

1.2 Der Marktständemieter (im Folgenden nur noch: Mieter) ist verpflichtet, die von Roncalli zur Verfügung gestellten Hütten pfleglich zu behandeln und entsprechend den Anweisungen von Roncalli aufzustellen und zu dekorieren.

1.3 Die Mieter sind verpflichtet, entsprechend dem Motto des jeweiligen Marktes ihre Mitarbeiter mit der passenden, gepflegten Kleidung zu versehen bzw. sie zu einer entsprechenden Kleidung anzuhalten.

1.4 Die Mieter sind verpflichtet, ihre Markstände pünktlich zum Öffnungszeitpunkt des Marktes zu öffnen und zu betreiben.

1.5 Die Mieter sind verpflichtet, den Marktstand mit für den professionellen Außeneinsatz geeigneten Equipment zu versehen, dies betrifft insbesondere elektrische Geräte und geeignete Stromkabel.

1.6 Die Mieter sind verpflichtet, ihre Marktstände sauber zu halten, insbesondere eventuell vorhandene Tische abzuräumen und zu säubern sowie die Präsentation der Artikel ordnungsgemäß zu gestalten.

1.7 Die Mieter sind verpflichtet, den anfallenden Müll regelmäßig in die dafür vorgesehenen Müllcontainer zu entsorgen sowie vorhandene Transportverpackungen zuvor zu zerkleinern.

 

2. Einverständnis des Mieters mit Foto- und Filmaufnahmen

2.1 Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Roncalli von den Marktständen Foto- und Filmaufnahmen herstellt und veröffentlicht.

2.2 Der Mieter verpflichtet sich, seine Mitarbeiter davon zu unterrichten und ihr entsprechendes Einverständnis darüber einzuholen, dass sie gfs. in den Foto- und Filmaufnahmen zu sehen sind und diese veröffentlicht werden. Das Einverständnis der Mitarbeiter ist schriftlich einzuholen und zur Mitarbeiterakte zu nehmen.

 

3. Pflichtverstoß

3.1 Verstößt der Mieter gegen seine Pflichten, ist Roncalli nach einer erteilten Abmahnung berechtigt, dem Mieter außerordentlich zu kündigen, falls er das abgemahnte Verhalten nicht innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Abmahnung abstellt bzw. ändert. Dem Mieter erwächst aus einer solchen Kündigung kein Schadensersatzanspruch.

3.2 Nach der Kündigung hat der Mieter seinen Marktstand unverzüglich abzubauen oder – für den Fall, dass Roncalli den Marktstand zur Verfügung gestellt hat – den Marktstand zu räumen.

 

4. Schadensersatz

4.1 Im Falle der wirksamen außerordentlichen Kündigung durch Roncalli ist der Mieter zum Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verpflichtet. Dieser besteht vor allem in dem durch die außerordentliche Kündigung entgangenen Gewinn. Der entgangene Gewinn orientiert sich an dem durchschnittlichen Tagesumsatz seit Markteröffnung.

4.2 Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes durch Roncalli bleibt ausdrücklich unberührt.

 

5. Schlussbestimmungen

5.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Roncalli.

5.2 Es gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz von Roncalli vereinbart. Unabhängig hiervon ist Roncalli berechtigt, den Mieter auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

5.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

5.4 Es findet das jeweils in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss des zwischenstaatlichen Kollisionsrechts Anwendung.